§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
(1) Die Stiftung mit Namen
Stiftung Hackenjos und Töchter
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
…
§ 2 Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit
…
(3) Unter Berücksichtigung dieser Ziele gibt der Stifter der Stiftung Hackenjos und Töchter zum Zeitpunkt der Gründung die folgenden Zwecke zur Förderung
a) der Kunst und Kultur,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) des Naturschutzes und der Landschaftspflege …
d) der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der politischen und gesellschaftlichen Bildung.